Ich unterhalte mehrere Besprechungsräume, Sie werden bei der Reservierung an den jeweils nächstgelegenen Raum hingewiesen. Grundsätzlich gilt folgendes: Nach einer Messerattacke im Frühjahr des Jahres 2024 durch einen ehemaligen Mandanten finden Besprechungen generell nicht mehr in der Kanzlei, sondern nur in öffentlich zugänglichen Räumen statt. Die Kaffeestube bzw. Bäckerei Goertz (Anemonenweg 1 Ecke Waldstrasse 143) hat sich als zur Besprechung hervorragender Raum heraus gestellt, Sie erhalten dort einen Kaffee oder ähnliches - natürlich auf meine Kosten.
Sprechzeiten finden von Montag bis Freitag zwischen 10 und 16 Uhr statt. Um Terminvereinbarung wird dringlich gebeten. Termine für Selbständige oder andere Personen mit eingeschränktem Zeitlimit (Manager usw.) können ausnahmsweise auch an Wochenenden oder sogenannten Feiertagen erfolgen.
Aus aktuellem Anlass: Die Anwaltskanzlei Schmid protestiert gegen die Übernahme der Regierungsgeschäfte der USA durch Herrn Donald Trump.
Rechtsanwalt Martin Schmid
Lampertheimer Straße 174
68305 Mannheim (Nord)
Telefon 06 21 44 57 33 33 (der AB ist 24/7/365 geschaltet, bitte sprechen Sie auf ihn, da ich oft im Gericht oder in Besprechungen bin - somit bin ich rund um die Uhr an jedem Tag des Jahres erreichbar)
Telefax 06 21 86 42 98 01
Shuttle-Service ab Hauptbahnhof Mannheim oder Flugplatz Mannheim mit dem Hyundai XG 30, der koreanischen Antwort auf Jaguar, nach Vereinbarung möglich. Um rechtzeitige Reservierung wird gebeten.
ZA Stavros Avgerinos
Hasenstraße 17 a)
46119 Oberhausen (Ruhr)
Telefon 02 08 60 27 43
Telefax 02 08 60 74 99
ZA Dr. med. dent. André von Peschke
Lorentzendamm 14
24103 Kiel
Telefon 04 31 55 22 35
Telefax 04 31 55 78 75 1
Dr. med. Sachs
Facharzt für Orthopädie
- Privatpraxis -
Karmeliterstraße 6
67547 Worms
Telefon 06 241 936 69
Telefax 06 241 97 42 120
Zu den Kosten: Ihnen wird von hier aus High-End-Rechtswahrnehmung durch das Satellitenprogramm Rechtsanwalt <-> Zahnärzte <-> Fachärzte angeboten. Dies kann nicht zum Billigtarif erfolgen. Besitzen Sie zum Zeitpunkt der Fehlbehandlung eine Rechtsschutzversicherung, wird diese die entstehenden Kosten vermutlich übernehmen. Ansonsten müssen Sie alle Justizgebühren vorstrecken, je nach dem, wie der Prozess ausgeht, erhalten Sie diese Aufwendungen sowie Schmerzensgeld, Schadensersatz usw. natürlich wieder zurück. Prozesse unter der Bedingung der Prozesskostenhilfe kann nicht angeboten werden, da die aus der Staatskasse gezahlten Beträge in keiner Weise kostendeckend sind. Zudem müssten Sie als Prozesskostenhilfe-Empfänger(in) im Falle des Prozessverlustes die der Gegenseite entstandenen Kosten sofort und vollständig übernehmen, was erfahrungsgemäß in den Ruin führen kann. Dies kann ich nicht verantworten.